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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

​

Alle Dienstleistungen von TREBOL CORE GMBH im Verhältnis zu den Kursteilnehmern unterliegen diesen Bedingungen, sofern sie nicht durch individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert oder ergänzt werden.

 

1. Individuelle Trainings und Kurse

Die Parteien vereinbaren den Zeitpunkt und die Zeitdauer der Trainings und Kurse individuell. Im vereinbarten Zeitrahmen ist jeweils genügend Reserve für Umkleiden, Aufwärmen und Abkühlen vorgesehen. Die vereinbarten Termine sind für den Kursteilnehmer verbindlich. Sofern der Kursteilnehmer das vereinbarte Training kurzfristig absagt, behält sich TREBOL CORE GMBH die Verrechnung des ausgefallenen Trainings oder Kurses vor, wenn nicht ein gleichwertiger Ersatz gefunden werden kann.

 

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise sind unter den jeweiligen Kursen oder Dienstleistungen auf der Vorderseite ersichtlich und verstehen sich vorbehältlich anderer Abmachungen pro Person und Abonnements- / Trainingseinheit. Bei einem Abonnement ist der vollständige Betrag per Einzahlungsschein 5 Tage nach Antritt des 1. Trainings zu überwiesen oder in bar bzw. per Kreditkarte zu bezahlen. Andere Varianten (z.B. Einzeltraining) werden am Trainingstag bar bezahlt. Die angegebenen Preise verstehen sich inkl. MwSt. Bei einem Training ausserhalb des Centers sind allfällige Eintrittsgelder sowie Mietgebühren (in Sporthallen, Fitnesscentern, Hallenbädern, Sportanlagen etc.) nicht im Preis inbegriffen und müssen vom Kursteilnehmer selbst bezahlt werden.

 

3. Gesundheitsfragebogen / Pflicht der Kursteilnehmer zur ärztlichen Kontrolle

TREBOL CORE GMBH verlangt vor dem ersten Training die wahrheitsgemässe Beantwortung der Fragen auf dem Gesundheits-fragebogen durch den Kursteilnehmer. Der Gesundheitsfragebogen ersetzt aber keine ärztliche Kontrolle, und die Angestellten von TREBOL CORE GMBH sind keine ärztlichen Fachpersonen. Die Kursteilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, ihre Gesundheit regelmässig durch eine ärztliche Kontrolle überprüfen zu lassen und sich bescheinigen zu lassen, dass sie das von TREBOL CORE GMBH und ihren Angestellten durchgeführte Training ohne gesundheitliche Risiken absolvieren können. Jeder Kursteilnehmer muss von sich aus das Trainingspersonal auf ein Unwohlsein oder andere bestehende gesundheitliche Einschränkungen hinweisen.

 

4. Haftung

Für Schäden, welche im Rahmen des Trainings entstehen, haften TREBOL CORE GMBH und ihre Mitarbeiter nur für grobe Fahrlässigkeit, jede andere Haftung (auch für mitgebrachte Gegenstände in der Garderobe) wird wegbedungen. Der Abschluss einer Unfall- und/oder Haftpflichtversicherung ist Sache des Kursteilnehmers. TREBOL CORE GMBH sichert zu, dass die den Kursteilnehmern zur Verfügung gestellten Trainingsgeräte jederzeit in einwandfreiem Zustand sind.

 

5. Dauer und Kündigung des Vertrages

Der Vertrag wird durch die Unterschrift des Kursteilnehmers im Rahmen der angekreuzten Optionen verbindlich abgeschlossen, und diese AGB werden als Teil des Vertrages anerkannt. Nach Ablauf der Erstvertragsdauer verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Er kann jederzeit unter Wahrung einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils auf das Monatsende hin schriftlich gekündigt werden. Die Trainingsgebühren sind bis zum Ablauf der Kündigungsfrist geschuldet.

 

6. Diverses

Sofern der Kursteilnehmer aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen am Training verhindert ist, kann bei Vorlage entsprechender Belege das Abonnement sistiert und zu einem späteren Zeitpunkt wieder aktiviert werden. Nach Absprache können die Trainings auch auf eine andere Person übertragen werden.

Bereits bezahlte Trainingsgebühren werden für die Vertragsdauer grundsätzlich nicht zurückerstattet.

Fundgegenstände werden beim Empfang deponiert und in der Regel nach einem Monat entsorgt.

TREBOL CORE GMBH schützt die Kundendaten der Kursteilnehmer im Rahmen der geltenden Schweizer Rechtsnormen. Sie kann Daten an Dritte, welche von TREBOL CORE GMBH mit der Abwicklung von Hilfsfunktionen (inkl. Marketing- und Inkassomassnahmen) beauftragt sind, weitergeben, soweit diese Dritten ebenfalls dem Schweizer Datenschutzgesetz oder gleichwertigen Normen unterstehen.

 

7. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten per 01. Oktober 2019 in Kraft und ersetzen alle früheren Versionen der AGB. Zuständig für Rechtsstreitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der TREBOL CORE GMBH. Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht.

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